Zu versteuerndes Einkommen:
€84,005.00
€7,000.42
Einkommensteuer:
€24,679.00
€2,056.58
Solidaritätszuschlag (5.50%):
€779.33
€64.94
Kirchensteuer (8.00%):
€0.00
€0.00
Summe Steuern:
€25,458.33
€2,121.53
Rentenversicherung (9.30%):
€8,425.80
€702.15
Krankenversicherung (7.30%):
€4,533.29
€377.77
Krankenversicherung Zusatzbeitrag (0.85%):
€527.85
€43.99
Pflegeversicherung (1.70%):
€1,428.30
€119.02
Arbeitslosenversicherung (1.30%):
€1,177.80
€98.15
Summe Sozialbeitr.:
€16,093.04
€1,341.09
Netto:
€58,448.63
€4,870.72
Steuersatz inkl. Sozialbeiträge:
41.55%
Wissenswertes rund um Einkommen und Steuern
Steuerklassen
Steuerklasse | Beschreibung |
---|
1 (I) | Ledige Arbeitnehmer sowie getrennt lebende oder geschiedene Partner werden der Steuerklasse 1 zugeordnet |
2 (II) | In die Steuerklasse 2 werden Alleinerziehende eingruppiert. Alleinerziehend ist jeder, der mit seinem Kind zusammenwohnt, unverheiratet ist und dem Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Wird eine der Anforderungen nicht erfüllt, wird dem Steuerzahler Steuerklasse 1, bei Eheschließung 3, 4 oder 5, zugewiesen. Die Lohnsteuerklasse 2 ist steuerlich deswegen so interessant, weil der Alleinerziehende Anspruch auf einen (Alleinerziehenden-) Entlastungsbetrag hat. 2023 und auch 2024 beträgt er 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro. Dieser Betrag ist quasi als Ausgleich für die fehlende Möglichkeit zum Ehegatten-Splitting gedacht. |
3 (III) | Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 eignet sich für Paare, die unterschiedlich viel verdienen. Der Besserverdiener wird dabei in der Regel in Steuerklasse 3, der weniger Verdienende in Klasse 5 einsortiert. Als Faustregel lohnt sich die Kombination, wenn die Gehälter mindestens in einem Verhältnis von 60 zu 40 stehen. In Steuerklasse 3 fallen die niedrigsten Abgaben an, sodass das Ehepaar netto mehr Geld übrig hat |
4 (IV) | Die Lohnsteuerklasse 4 ist der Standard bei verheirateten Paaren. Sie passt für alle Ehepaare, die einen einigermaßen gleich hohen Verdienst haben |
5 (V) | Damit die Zuordnung 3/5 beziehungsweise 5/3 möglich ist, muss ein Partner die Steuerklasse 5 wählen, mit besonders hohem Steuerabzug. Klassischerweise ist das der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen. Die Zuordnung erscheint auf den ersten Blick aus steuerlicher Sicht weniger attraktiv, da für den Partner in Steuerklasse 5 mehr Steuerabzüge fällig werden und es für ihn keinen Grundfreibetrag gibt. Am Ende des Monats kann diese Kombination dem Ehepaar gemeinsam netto trotzdem mehr bringen, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere. Dies liegt daran, dass der Steuervorteil für einen Besserverdiener in Klasse 3 deutlich größer sein kann als der Steuernachteil für den schlechter verdienenden Partner in Klasse 5. |
6 (VI) | Wer einen Zweitjob oder Nebenverdienst oberhalb der Schwelle von 520 Euro pro Monat (2023) hat, der wird bei diesem Zweit- oder Nebenjob automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. Mit dem Steuerjahr 2024 steigt der Betrag auf 538 Euro im Monat |
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer für das Jahr 2024 beträgt zwischen 14 und 45%. Bei einem Verdienst unter dem Grundfreibetrag (11604€ für 2024) fallen keine Steuern an.
Einkommen (2024) | Einkommen (2025) | Steuersatz (2024) | Steuersatz (2025) |
---|
bis 11.604 Euro | bis 12.084 Euro | 0% | 0% |
bis 17.005 Euro | bis 17.430 Euro | 14 - 24% | 14 - 24% |
bis 66.760 Euro | bis 68.430 Euro | 24 - 42% | 24 - 42% |
bis 277.825 Euro | bis 277.825 Euro | 42% | 42% |
ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | 45% | 45% |
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag berechnet sich als 5.5% Anteil aus der Lohnsteuer. Dabei wird jedoch nicht die tatsächliche zu zahlende Lohnsteuer als Berechnungsgrundlage genutzt, sondern eine um diverse Freibeträge reduzierte Lohnsteuer (z.B. Kinderfreibeträge). Die Lohnsteuer wurde 2021 reformiert. Seit diesem Jahr zahlen nur noch 10% der Steuerpflichtigen den Solidaritätszuschlag der im Jahr 2024 erst ab einem Gehalt von 73.000€ anfällt. Im Bereich von 73.000€ - 109.000€ liegt die sogennante Gleitzone. In dieser wird nicht der volle Solidaritätszuschlag erhoben sondern nur 11.9% von der Differenz der Lohnsteuer und Freigrenze (für 2024 18.130€). Beispiel: Lohnsteuer 24000€. Dann gilt (24000€ - 18130€) * 11.9 = 698,53€.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer in Deutschland wird als prozentualer Anteil auf die abzuführende Lohnsteuer erhoben. Diese beträgt gegenwärtig (2024) 9%. Ausnahme sind Bayern und Baden-Württemberg, hier werden 8% Kirchensteuer erhoben. Beispiel: Bei 10.000€ abzuführender Lohnsteuer, werden weitere 900€ an Kirchsteuer fällig.
Bundesländer | Satz |
---|
Bayern und Baden Württemberg | 8% |
Alle anderen Länder | 9% |
Sozialbeiträge
Die Sozialbeiträge gliedern sich in die Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Die Kosten werden im Verhältnis 50/50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Im Gegensatz zu den Steuern sind diese Abgaben gedeckelt. Die Decklung wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet und kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Differenz der Einnahmen die über diesen Grenzen liegen werden für Berechnung der Sozialbeiträge somit nicht weiter berücksichtigt.
Krankenversicherung
Jahr | Jahresbetrag | Monatsbetrag |
---|
2024 | 62.100,00 | 5.175,00 |
2023 | 59.850,00 | 4.987,50 |
2022 | 58.050,00 | 4.837,50 |
Beispiel: Bei einem Gehalt von 100.000€ werden nur 62.100€ zu Berechnung des Beitrags herangezogen. Die Kosten berechnen sich durch den allgemeinen Beitrag von 14.6% (2024) und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7% (2024). Beide werden zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Die Formel lautet also 62.100 * (7,3% + 0,85%) = 5061,15.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jahr | Jahresbetrag (West) | Monatsbetrag (West) | Jahresbetrag (Ost) | Monatsbetrag (Ost) |
---|
2024 | 90.600,00 | 7.550,00 | 89.400,00 | 7.450,00 |
2023 | 87.600, 00 | 7.300,00 | 85.200,00 | 7.100,00 |
2022 | 84.600.00 | 7.050,00 | 81.000,00 | 6.750,00 |